Die erbrechtliche Beratung ist ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Advokatur Marktstrasse. Wir wissen, dass unsere Mandanten uns ein großes Vertrauen gerade in diesem sehr sensiblen Bereich entgegen bringen. Dieser hohen Verantwortung sind wir uns bewusst. Bereits 2006 hat Rechtsanwalt Bartsch erfolgreich den Fachlehrgang „Erbrecht“ beim Deutschen Anwaltsinstitut absolviert. Seitdem gehören umfangreiche erbrechtliche Fortbildungen zu seinem Pflichtprogramm.

Schwerpunkte der erbrechtlichen Beratung sind die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Die Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge in mittelständischen Betrieben steht oft im Mittelpunkt der Beratungspraxis. Rechtsanwalt Bartsch achtet dabei insbesondere auf eine koordinierte Vertragsgestaltung (Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Vollmachten, Testament), damit der Betrieb in Krisenzeiten gewappnet ist und die Familien der Inhaber abgesichert sind. Die betrieblichen Steuerberater sind in diesen Fragen eng eingebunden, um eine ganzheitliche Beratung zu garantieren.

Der Notarverein hat ein sogenanntes Erklärvideo produziert mit der Überschrift „Testament bei der Notarin“. Dort wird sehr anschaulich erklärt, warum ein eindeutiges und rechtssicheres Testament auch schon in jungen Jahren sehr wichtig sein kann.

Einen guten Überblick zu erbrechtlichen Fragen gibt die Seite der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DeutscherAnwaltVerein).

Weitere Informationen zum Thema „Erbrecht“ – insbesondere ein übersichtliches Glossar „Erbrecht A – Z“ – finden Sie bei der DANSEF (Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.).

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