Kindesunterhalt: Mehr Geld für Studenten

 In Aktuelle Urteile

Es gibt Neuigkeiten beim Kindesunterhalt. Studierende volljährige Kinder, die nicht bei einem Elternteil wohnen, erhalten seit dem 1. Januar 2016 mehr Geld. Dies regelt die wieder einmal überarbeitete aktuelle Düsseldorfer Tabelle.

Ab dem 1. Januar 2016 beträgt damit der Bedarfssatz für die studierenden Kinder 735,00 €. Ein Wohnkostenanteil von 300,00 € ist in dem Betrag bereits enthalten. Der bisherige Bedarfssatz von 670,00 € für Studenten war seit dem 1. Januar 2011 unverändert. Der Unterhalt für die studierenden Kinder bedurfte daher dringend einer Anpassung.

Mehr zu den Themenkomplexen Familienrecht und Kindesunterhalt finden Sie auch auf meiner Internetseite. Zu der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2016) gelangen Sie über den untenstehenden Link.

Düsseldorfer Tabelle 2016

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