Unterhalt: „Lebenslang“ kann auch kürzer sein
Die Regelungen zum Unterhalt sind immer noch im Fluss. Galt früher der Grundsatz, dass im Zweifel der Besserverdienende seinem geschiedenen Ehepartner lebenslang Unterhalt zahlen muss, so ist [...]
Die Regelungen zum Unterhalt sind immer noch im Fluss. Galt früher der Grundsatz, dass im Zweifel der Besserverdienende seinem geschiedenen Ehepartner lebenslang Unterhalt zahlen muss, so ist [...]
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